Seitenbereiche
Inhalt

Erhöhung bei Verzugszinsen der Sozialversicherung

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Cagkan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Dr. Gasser Steuerberatung

Dr. Gasser Steuerberatung Kanzlei Dr. Klaus Gasser

Maria-Theresien-Straße 1, 6020 Innsbruck Österreich


Fax +43 (0) 512 / 581040 - 50

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.